AGB

1.Impfschutz und Impfpasskontrolle: Am Training teilnehmen können nur Hunde, die eine gültige Tollwutimpfung nachweisen können. Für die Welpengruppe ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluß der Grundimmunisierung möglich.

 

2.Haftung des Hundehalters: Die Benutzung des Hundeplatzes geschieht auf eigene Gefahr für Hund und Halter! Während des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlicher Hafter für seinen Hund. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zur ersten Trainingstunde nachzuweisen. Hinweis: Bei Schäden, die einem Hund durch einen anderen Hund zugefügt werden – was auch schon bei normalem Spielverhalten vorkommen kann – erstattet die Tierhalterhaftpflichtversicherung i.d.R. nur 50% des Schadens, wenn beide Hunde nicht angeleint waren.

 

3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Eltern haften während des Trainings für Ihre auf dem Hundeplatz anwesenden Kinder! Gleiches gilt auch für sämtliche Veranstaltungen der Kind-Hund-Gruppen.

 

4.Anweisungen des Übungsleiters: Den Anweisungen des Übungsleiters ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z.B. Raufereien). Dies gilt während der gesamten Trainingszeit, also nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände. 

 

5. Absagen für die Gruppen- und Einzelstunden werden bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin berücksichtigt, ansonsten wird die volle Trainingstunde berechnet. Ausnahmen, bzw. Sonderregelungen (aufgrund von Berufstätigkeit/Schichtdienst, Krankheit, etc.) bedürfen der vorherigen Absprache. Witterungsbedingte Trainingsausfälle sind von dieser Regelung ausgeschlossen und werden nachgeholt.

 

6. Kursgebühren für die Gruppenteilnahme und Einzeltraining :

Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr. Diese kann jeweils bei Beginn des Kurses in bar in der ersten Kursstunde entrichtet oder überwiesen werden. 

 

6a. Gebühren für einztelne Einzelstunden und des Anamnesetermins werden in bar nach der jeweiligen Trainingsstunde entrichtet. 

 

6b. Bei Buchung eines 5er, 8er oder 10er Pakets Einzelstunden ist der Gesamtbetrag mit Beginn der ersten Trainingsstunde per Überweisung oder Paypal zu entrichten, da diese einen Rabbat auf die Trainingsstunden enthalten, welcher nur in diesem Kontingent gegeben wird. 

 

6c. Die Gültigkeit der gebuchten Gruppenkurse beträgt 3 Monate ab Beginn der ersten Trainingsstunde. Sonderregelungen (aufgrund von Berufstätigkeit/Schichtdienst,Krankheit,Umzugetc.) bedürfen der vorherigen Absprache.

 

7. Die Gültigkeit eines gebuchten 5er und 10er Paketes beträgt 3, bzw. 5 Monate ab Beginn der ersten Trainingstunde. Danach verfallen die Stunden!

Sonderregelungen (aufgrund von Berufstätigkeit/Schichtdienst,Krankheit,Umzug etc.) bedürfen der vorherigen Absprache. 

 

8. Ein Anspruch auf Rückerstattung vorausgezahlter Trainingsstunden, die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommen wurden, besteht nicht. 

 

9.Warten vor dem Hundeplatz / Betreten des Platzes: Bitte versuchen Sie, pünktlich einzutreffen, damit Ihre Gruppe möglichst gesammelt den Platz betreten kann. Während der Wartezeit bis zum Einlass halten Sie sich bitte im Parkbereich auf oder gehen Sie mit ihrem Hund noch mal „um die Ecke“. Der Eingangsbereich ist keine Wartezone, weil es an dieser „Engstelle“ zu Konfliktsituationen mit Hunden der vorhergehenden Gruppen, die gerade den Platz verlassen, kommen kann. Hunde in der Nähe des Platzes bitte nur angeleint führen und Abstand zu den anderen Hunden halten, um das Zerren an der Leine zu vermeiden und um Teilnehmern mit Hunden, die nicht generell verträglich sind, Stress-Situationen zu ersparen.Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß die vorhergehende Kursstunde möglicherweise manchmal ein wenig länger dauert, weil z.B. ein wichtiges Thema gerade mehr Zeit beansprucht, oder daß der Aufbau für die Übungen in Ihrer Gruppe einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir möchten die Kursstunden für alle Teilnehmer so angenehm wie möglich gestalten, seien Sie deshalb nicht ungeduldig. Selbstverständlich wird Ihre Stunde – oder eine der folgenden - um evtl. fehlende Anfangszeit verlängert.

 

10. Das Betreten des Platzes und der Trainingsflächen erfolgt nur auf Anweisung eines Übungsleiters. Beim Betreten ist in jedem Falle darauf zu achten, daß keine Hunde im Freilauf sind! (Ggf. „Tür frei“ rufen und warten, bis alle Hunde angeleint werden!). Grundsätzlich sind die Hunde während des Trainings angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen finden nur auf Anweisung des Übungsleiters statt. Dabei hat jeder Hundeführer stets auf seinen Hund zu achten und ggf. einzuwirken, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt. Die Einwirkung erfolgt in Absprache mit dem Übungsleiter und ggf. auch durch diesen. Der Einsatz von Leckerchen, Spielzeug u.a. Motivationsobjekten (Stöckchen etc.) ist in den Spielphasen zu unterlassen. 

 

11.Trainingszubehör: 

Ich weise besonders darauf hin, daß ich den Einsatz folgender tierschutzrelevanter Hilfsmittel nicht akzeptiere: „Stachel-“ oder „Korallenhalsbänder“, auch als „Dressurhalskette“ im Handel, „Kettengleiter“. Jeder Kunde meiner Hundeschule verpflichtet sich, diese Hilfsmittel auch im privaten Bereich nicht zu verwenden, andernfalls ist das Training bei mir zu beenden oder es erfolgt ein Ausschluss vom Training, wenn ich davon Kenntnis erhalte. Unkenntnis, Bequemlichkeit oder Zeitmangel sind kein Grund für den Einsatz solcher Mittel! Sollte es der Kursleiter für nötig erachten, daß ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, das dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer und dem Übungsleiter, als auch den anderen Artgenossen mehr Sicherheit gibt.

 

12. Der Hundeplatz soll sauber bleiben (und seine Umgebung auch):

Wenn Hunde auf dem Platz Kot absetzen, ist dieser umgehend vom jeweiligen Hundeführer zu entfernen. Beutel oder Tüten hierfür können mitgebracht oder mit der auf dem Platz befindlichen Kotschaufel entfernt werden. Die Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten Mülleimer. Beim Training außerhalb meines Geländes entfernen Sie bitte ebenfalls, wo nötig, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Die Trainingsflächen sind „rauchfreie Zone“; wer in den Pausen rauchen möchte, kann dies außerhalb der Trainingsflächen / des Platzes tun. Der Hund ist dann mitzunehmen (auf dem und in der Nähe des Hundeplatzes bitte anleinen). Wird vor dem Platz geraucht, sind die Zigarettenreste in unseren Mülleimern zu entsorgen. 

 

13.Markierverhalten 

Das Urinieren von Rüden – und Hündinnen mit ausgeprägtem Markierverhalten - an Trainings-Gegenständen sollte vermieden werden. Ggf. ist sofort mit Wasser zu reinigen. Beim Training außerhalb unseres Geländes wirken Sie bitte so auf Ihren Hund ein, daß er nicht an unpassenden Stellen wie Hausecken, Autoreifen etc. markiert.

 

15.Läufige Hündinnen: 

Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, vom Gruppentraining ausgeschlossen werden. Der Kursleiter entscheidet im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf. Die Teilnahme kann auch im Wechsel mit den unkastrierten Rüden stattfinden. D.h. Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden – es kann auch im Einzelfall der unkastrierte Rüde vom Training ausgeschlossen werden! Dies gilt ebenso umgekehrt, dass kein Anspruch besteht, dass eine läufige Hündin am Training teilnehmen darf.

 

14.Füttern fremder Hunde in den Gruppenstunden : 

Füttern Sie keine anderen Hunde, zumindest nicht ohne Einverständnis der Besitzer oder des Kursleiters. Jeder Hund sollte lernen, daß Leckerchen nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen . (Ausnahme evtl. bei ängstlichen / misstrauischen Hunden folgen nur nach Absprache.) 

 

16.Kranke Hunde: 

Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch der Kurse/Gruppen für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der jeweilige Kursleiter, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt. 

 

17. Pflegliche Behandlung der Einrichtung: 

Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialen soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte gehen Sie pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden betreten werden. Bitte auch Kinder entsprechend beaufsichtigen!


 

Achten Sie bitte stets darauf, daß von Ihrem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Dies sollte auch außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, damit tragen wir auch zu einer hundefreundlicheren Umwelt bei.

 

Stand Bornheim 1. Mai 2024

 

Auf eine schöne und erfolgreiche Zusammenarbeit!

 

 

 

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